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AG Offenbach, 28.08.1979 - 37 C 1050/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstreit bezüglich der Zahlung eines bestimmten Betrages als Nebenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19
Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?
Wenn der Vermieter die geschuldeten Gemeinschaftsleistungen (z.B. ordnungsgemäß gereinigte Flure und Treppen) nicht voll zur Verfügung stellt bzw. die Tätigkeiten des Hausmeisters und/oder Gärtners nur unzulänglich sind, kann der Vermieter zwar ggf. nicht die vollen Kosten dafür bei der Abrechnung der Nebenkosten gegenüber den Mietern ansetzen ( AG Frankfurt/Main , Urteil vom 29.09.1995, Az.: 33 C 1355/95 - 76, u.a. in: WuM 1996, Seite 778; AG Offenbach , Urteil vom 28.08.1979, Az.: 37 C 1050/79, u.a. in: WuM 1980, Seite 114; Wall , in: WuM 2007, Seiten 8 f. = jurisPR-MietR 26/2006 ).