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   AG Offenbach, 28.08.1979 - 37 C 1050/79   

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https://dejure.org/1979,7250
AG Offenbach, 28.08.1979 - 37 C 1050/79 (https://dejure.org/1979,7250)
AG Offenbach, Entscheidung vom 28.08.1979 - 37 C 1050/79 (https://dejure.org/1979,7250)
AG Offenbach, Entscheidung vom 28. August 1979 - 37 C 1050/79 (https://dejure.org/1979,7250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstreit bezüglich der Zahlung eines bestimmten Betrages als Nebenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

    Wenn der Vermieter die geschuldeten Gemeinschaftsleistungen (z.B. ordnungsgemäß gereinigte Flure und Treppen) nicht voll zur Verfügung stellt bzw. die Tätigkeiten des Hausmeisters und/oder Gärtners nur unzulänglich sind, kann der Vermieter zwar ggf. nicht die vollen Kosten dafür bei der Abrechnung der Nebenkosten gegenüber den Mietern ansetzen ( AG Frankfurt/Main , Urteil vom 29.09.1995, Az.: 33 C 1355/95 - 76, u.a. in: WuM 1996, Seite 778; AG Offenbach , Urteil vom 28.08.1979, Az.: 37 C 1050/79, u.a. in: WuM 1980, Seite 114; Wall , in: WuM 2007, Seiten 8 f. = jurisPR-MietR 26/2006 ).
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